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   BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08   

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BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08 (https://dejure.org/2009,31853)
BPatG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08 (https://dejure.org/2009,31853)
BPatG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 33 W (pat) 48/08 (https://dejure.org/2009,31853)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 24.11.2009 - 33 W (pat) 48/08
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr in Slogans regelmäßig dann keinen Herkunftshinweis sieht, wenn der Slogan eine Werbefunktion ausübt, die z. B. darin besteht, die Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen anzupreisen, es sei denn, dass die Werbefunktion im Vergleich zu ihrer behaupteten Herkunftsfunktion offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
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